Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für unseren Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und Geschäftsfreunden. Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und werden stets bemüht sein, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen.
1. Jegliches Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung (Maklerauftrag). Das Verwenden unserer Angebote oder die in Anspruchnahme unserer Dienste bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen.
2. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben
basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und
Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine
Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Bonität der Vertragspartner
können wir aber nicht übernehmen.
Unsere Nachweise sind nach Objekt und Zeit für beide Seiten freibleibend;
Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
3. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt in folge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
4. Ist dem Empfänger die durch nachgewiesene
Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies
unverzüglich mitzuteilen und auch auf Verlangen zu belegen.
Kann die Vorkenntnis nicht bewiesen werden, ist unser Angebot für den Abschluss
ursächlich. Der Vorkenntniseinwand muss bis zum Zustande kommen des Vertrages
erhoben werden, ansonsten ist er ausgeschlossen.
Wird dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über
Dritte noch einmal angeboten, ist er anderseits verpflichtet, dem Anbietenden
gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige
Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
Wird das Objekt zu günstigeren Bedingungen als die von uns genannten angeboten,
so hat er uns dies mitzuteilen, damit wir Gelegenheit finden, die gleichen
Bedingungen für ihn herzustellen.
5. Die Provision für Nachweis und/oder Vermittlung
beträgt
a) bei Kauf : 5% vom effektiven Kaufpreis, zuzügl. d. ges. MwSt.
b) bei Vermietung und Verpachtung von Wohnraum: 2 Monatsmieten zuzügl. d.
ges. MwSt.
c) bei Vermietung und Verpachtung von Gewerberaum: 2,5 Monatsmieten zuzügl.
d. ges. MwSt.
Die Provision ist bei Vertragsabschluß fällig. sie ist allein vom Käufer,
Mieter bzw. Pächter zu zahlen.
6. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald
aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande
kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung
zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns
angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen
wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg
durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners
erreicht wird; schließlich, wenn soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen
Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen
zustande kommen.
Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt,
Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag
aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag
aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen
in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der
den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
7. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Maklervertrag ist Frankfurt
am Main.
Für alle Rechtsbeziehungen zu Kaufleuten wird Frankfurt am Main auch als Gerichtsstand
vereinbart.
Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtwirksamkeit
der Schriftform.
Gewerbeerlaubnis gem. §34c wurde erteilt
durch das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main.